Die Schwarz-rote Koalition in Berlin hat im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) eine wichtige Forderung des deutschen Tischler- und Schreinerhandwerks umgesetzt.
Im GMG sind die §§ 71–p und 72 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht mehr enthalten. Durch den Entfall der Paragraphen §§ 71–p und 72 des bisherigen GEG wird jetzt der Widerspruch zur 1. BImSchV aufgelöst – ein Ergebnis, das Tischler Schreiner Deutschland (TSD) durch konsequente Lobbyarbeit maßgeblich vorangetrieben hat. Es war ökologisch kontraproduktiv und wirtschaftlich unsinnig, den Tischlereien die Nutzung eigener Holzreste zu erschweren. Die nun vorgesehene Streichung sorgt endlich wieder für Praxisnähe und ist ein Sieg der ökologischen Vernunft. Der Gesetzentwurf des GMG soll bis Ostern 2026 im Bundeskabinett beschlossen und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten – und damit rechtzeitig vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.




